Ziel der Aktion sei gewesen, auf die Doppelmoral hinzuweisen. Die Privatklägerin sei nachweislich hochgradig steueroptimiert und bekämpfe selbst Steueroptimierer (pag. 63, Z. 195-157). Jeder habe dies in der „Weltwoche“ nachlesen können (pag. 64, Z. 203 f.). Die Privatklägerin sei zu keinem Zeitpunkt als Steuerbetrügerin bezeichnet worden. Das sei nie erwähnt und auch nicht gewollt gewesen (pag. 64, Z. 209 f.). Sie hätten zudem nichts gesagt, was die Privatklägerin nicht bereits selbst bestätigt habe. Anlässlich der Pressekonferenz habe diese ausgeführt, es sei richtig, dass sie im besagten Jahr Steuern optimiert habe.