Weiter äusserte sich der Beschuldigte zu den Personen S.________, T.________, R.________ und W.________. S.________ sei die Geschäftsführerin der E.________ gewesen. Sie sei AH.________. Aus Angst vor Reputationsschäden habe sie per sofort ihr Mandat als Geschäftsführerin niedergelegt (pag. 62, Z. 138 f.). Sie sei ausführende Person gewesen (pag. 62, Z. 143). T.________ betreue Q.________ und er kenne diesen geschäftlich. Sie hätten bspw. gemeinsam Abklärungen getätigt (pag. 62, Z. 154-157). T.________ sei nicht Mitglied der E.________. Der Beschuldigte habe aber diverse Informationen bei ihm eingeholt. Er habe von T._____