Das Bild sei bewusst sehr unvollständig. Sie habe 2011 Vermögensund Kirchensteuern von rund CHF .________ bezahlt. Der Beschuldigte habe ihr schaden wollen. Er hätte damals neue Steuerausweise bei der Gemeinde verlangen können, bevor er eine so teure Aktion lanciert hätte (pag. 276, Z. 10-18). Aus der Steuerveranlagung 2012 hätte der Beschuldigte gesehen, dass sie bei einem steuerbaren Einkommen von CHF .________ CHF .________ Steuern bezahlt habe (pag. 276, Z. 23-25). Später habe die „Berner Zeitung“ ein Vierjahresranking der X.________ betreffend Steuern publiziert. Sie habe betreffend steuerbares Ein-