Mit Verfügung vom 27. April 2016 ersuchte die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland sodann um Belege über das Herkunftskonto, den Namen und die Adresse des Kontoinhabers betreffend den Zahlungseingang des in Rechnung gestellten Betrages von CHF 42‘724.80 bei der Debitoren-Nr. .________, Rechnung-Nr. .________ (pag. 160). Die K.________ AG reichte daraufhin die Rechnung und eine E-Mail der Debitorenbuchhaltung mit Auszug aus dem SAP ein (pag. 162 ff.). Daraufhin gelangte die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland an die M.________ AG und ersuchte um Auskunft darüber, von welchem Konto die beiliegende Rechnung der K.________ AG vom .