356). Ob die Privatklägerin gegen die Veranlagungsverfügung und insbesondere gegen das steuerbare Einkommen von CHF 0.00 im Jahr 2011 Einsprache erhob, ist nicht von zentraler Bedeutung. Bei der von den Ehegatten vorgenommenen Steueroptimierung handelt es sich um ein legales Vorgehen. Im politischen Kontext kurz vor den X.________-wahlen stand für die Urheber der Aufkleberaktion auch nicht die legale Steueroptimierung im Vordergrund, sondern die sog. «Doppelmoral». Ziel war es, darauf aufmerksam zu machen, dass die Privatklägerin privat entgegen ihrer politischen Standpunkte agierte.