18 die Null-Veranlagung des steuerbaren Einkommens 2011 für das Ehepaar C.________ beantragt habe, für ihr persönliches Einkommen als X.________ und Verwaltungsrätin des AD.________ besteuert zu werden (pag. 351). Die Einsprache wurde mit Einspracheentscheid vom 9. März 2015 abgewiesen. Als Begründung kann dem Entscheid entnommen werden, dass Ehegatten, welche in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, gemeinsam veranlagt werden (pag. 356).