_ 2014 noch mit CHF 12‘350‘000.00 veranlagt war. Diese Veranlagung war damals noch nicht rechtskräftig, womit auch der Artikel in der „Weltwoche“ und die darauffolgenden Medienerzeugnisse auf diese noch nicht rechtskräftigen Zahlen abstellten. Die Veranlagung wurde erst per .________ 2015 rechtskräftig. Das steuerbare Vermögen wurde schliesslich mit CHF .________ veranlagt. Damit steht fest, dass auch die Zahl von CHF 12.3 Millionen auf dem Aufkleber nicht auf den rechtskräftigen Steuerdaten für das Jahr 2011 basierte. Dieser Betrag hätte somit noch verifiziert werden können.