Aus dem Steuerausweis der Gemeinde AC.________ lassen sich für die Bezugszeit vom 1. Januar 2011 bis zum 1. Oktober 2011 ein steuerbares Vermögen von CHF .________ und vom 2. Oktober 2011 bis zum 31. Dezember 2011 ein solches von CHF .________ entnehmen (pag. 22). In den Unterlagen zur Pressekonferenz vom .________ 2014 wurde derselbe Zeitraum aufgeschlüsselt, das steuerbare Vermögen für die Zeitspanne vom 2. Oktober 2011 bis zum 31. Dezember 2011 wurde dagegen noch mit CHF .________ aufgeführt (pag. 16). Das steuerbare Einkommen lag jeweils bei CHF 0.00. Daraus folgt, dass das steuerbare Vermögen am .________ 2014 noch mit CHF 12‘350‘000.00 veranlagt war.