Die Privatklägerin reagierte sogleich auf diesen Artikel und legte an einer Pressekonferenz vom .________ 2014 ihre Steuerdaten der Jahre 2002 bis 2011 offen. Einleitend ist der Tischvorlage für die Pressekonferenz zu entnehmen, dass sie einräumt, einen Fehler gemacht zu haben. Es sei ihr klar, dass ein Einkommen von null Franken bei einer linken Politikerin Fragen aufwerfe. Sie hätte dies nicht zulassen dürfen, wolle aber erklären, wie die Steuerveranlagung 2011 zustande gekommen sei (pag. 16). In der Folgeausgabe griff die „Weltwoche“ dieses Thema erneut unter dem Stichwort «Doppelmoral» auf. Dieses Mal titelte sie «.