Dabei wurde darauf hingewiesen, dass nicht behauptet werde, dass bei der Privatklägerin Hinweise auf illegale Aktivitäten vorliegen würden. Auch werde nicht angedeutet, dass die weitverbreitete Praxis des legalen Steuersparens anrüchig oder verwerflich sei. Solche Ansichten würden nicht von der „Weltwoche“, sondern umso vehementer von der C.________ verbreitet (pag. 14). AB.________ stützte sich für seinen Artikel offenbar auf die letzten verfügbaren – damals noch nicht rechtskräftigen – Steuerausweise für das Jahr 2011. Die Privatklägerin reagierte sogleich auf diesen Artikel und legte an einer Pressekonferenz vom .