Zusammen mit ihrem Ehemann verfüge sie über ein steuerbares Vermögen von 12.35 Millionen Franken bei einem Einkommen von Null Franken. Dem Artikel, der unter dem Stichwort «Doppelmoral» publiziert wurde, ging es offenbar kurz vor den Abstimmungen über die Abschaffung der Pauschalbesteuerung darum, darauf hinzuweisen, dass die Privatklägerin seit Jahren unermüdlich gegen Pauschalbesteuerte und gegen Steuersparer wirble und selbst Wasser predige und Wein trinke (pag. 13 f.). Dabei wurde darauf hingewiesen, dass nicht behauptet werde, dass bei der Privatklägerin Hinweise auf illegale Aktivitäten vorliegen würden.