Bei 12 Millionen Franken Vermögen habe sie null Franken Einkommen versteuert. Weiter führte er aus, dass die Privatklägerin grimmig die Abschaffung der Pauschalbesteuerung fordere, über die am 30. November 2014 abgestimmt werde. Recherchen der „Weltwoche“ würden nun zeigen, dass die C.________ weit weniger versteuere als die von ihr pauschal angefeindeten Pauschalierten. Gemäss dem letzten Steuerausweis (2011) sei die C.________ eine Vermögensmillionärin ohne steuerbares Einkommen. Zusammen mit ihrem Ehemann verfüge sie über ein steuerbares Vermögen von 12.35 Millionen Franken bei einem Einkommen von Null Franken.