Weiter setzten sich beide Zeitungen mit dem Aufkleber an sich auseinander und gelangten zum Schluss, dass erst bei genauerem Hinsehen die Anti-Wahlempfehlung erkannt werde. Beide Zeitungen führten aus, dass wer nur einmal hingeschaut habe, es auch für eine normale Wahlwerbung habe halten können. Insofern spielt es denn auch keine zentrale Rolle, wurden die genannten Artikel im Zeitungsinnern und nicht wie der Aufkleber selbst, auf der Frontseite der Zeitung publiziert. Es mag zutreffen, dass die Personengruppe, welche den Aufkleber zur Kenntnis genommen hat, über die eigentliche Leserschaft der betreffenden Zeitungen hinausgeht.