So darf etwa ein Inserat keine augenfällig wesentlichen sachlichen Unrichtigkeiten enthalten, und es muss ein eindeutiger Hinweis auf seine Herkunft vorliegen. Das Inserat der E.________, das gestern [.________.2015] unter anderem auf der «Bund»-Titelseite klebte und zahlreiche heftige Leserreaktionen auslöste, wurde vom Rechtsdienst der Tamedia geprüft und abgesegnet, wie Unternehmenssprecher AA.________ sagt: «Diese Form der politischen Werbung mag ungewohnt sein, rechtlich ist sie aber zulässig.» Ob ein so geführter Wahlkampf goutiert werde, bestimmt letztlich die Zielgruppe – die Wählerinnen und Wähler.