Weiter widmete der Artikel eine weitere Sparte der rechtlichen Zulässigkeit der Aufkleberaktion. Das Verlagshaus Tamedia, das unter anderem auch den «Bund» und die «Berner Zeitung» sowie deren Schwesterzeitungen herausgibt, hat interne Richtlinien zu politischen Inseraten, die für sämtliche Titel gelten. So darf etwa ein Inserat keine augenfällig wesentlichen sachlichen Unrichtigkeiten enthalten, und es muss ein eindeutiger Hinweis auf seine Herkunft vorliegen.