Damals entschied sich ihr Gatte, 400 000 Franken in seine Pensionskasse einzuzahlen, um so eine durch Auslandjahre entstandene Lücke zu füllen. Dadurch sank das steuerbare Einkommen des Ehepaares im besagten Steuerjahr auf 0 Franken. Ein solcher Schritt ist legal. Die damit kurzfristig erreichte steuerliche Entlastung ist aber nicht von Dauer: […].