Es blieb folglich nicht einzig beim Artikel der „Weltwoche“. Dieser Artikel und die Gegenreaktion der Privatklägerin lösten eine weitergehende Berichterstattung in diversen Medienformaten aus. Ob sich die damalige Leserschaft mit dem aktuellen Zielpublikum des Aufklebers deckt, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr abschliessend beurteilt werden. Wie aufzuzeigen sein wird, waren die Steuerdaten 2011 aufgrund der erfolgten medialen Berichterstattung bereits vor der Aufkleberaktion vom .________ 2015 einem breiten Publikum bekannt.