E.________.ch sowie, dass es sich um eine politische Organisation handelt (pag. 44). Zusammenfassend kann somit festgehalten werden, dass dem Aufkleber die Internetseite E.________.ch entnommen werden konnte, welche den Besucher auf die Facebook Seite der E.________ weiterleitet. Dieser Facebook-Seite können weitere Informationen (Adresse, Verweis auf Internetseite www.E.________.ch, politische Organisation) zur E.________ entnommen werden. Halterin der Domain E.________.ch ist die E.________, A.________, Z.________ AG an der auf der Facebook-Seite genannten Adresse (.________ (Strasse), G.________). Hinter dieser Domain stehen neben der E.________ damit auch der Beschuldigte.