Was fehlt, ist eine konkrete Jahreszahl der aufgedruckten Steuerdaten. Es trifft zu, dass die genannten Steuerzahlen vorerst keinem konkreten Jahr zugeordnet werden konnten und der Eindruck hätte entstehen können, dass es sich um aktuelle Zahlen handelte. Wie in den nachfolgenden Ziffern noch auszuführen sein wird, handelte es sich nicht um die erstmalige Erwähnung dieser Informationen. Diese Steuerdaten der Privatklägerin waren bereits Gegenstand diverser medialer Berichterstattungen (insb. Artikel in der Weltwoche aus dem Jahr 2014; vgl. Ziff. 13.1.3 hiernach).