der Aufkleber spricht sie direkt an. Die Information des Aufklebers umfasst nur die Person der Privatklägerin. Ob die Privatklägerin als private oder politische Person gemeint war, wird nachfolgend noch aufzuzeigen sein. Daneben werden die Steuerdaten der Privatklägerin durch die Angabe von «steuerbares Vermögen CHF 12.3 Mio., steuerbares Einkommen CHF 0.-» aufgeführt, womit die vermeintliche Wahlempfehlung ins Gegenteil verkehrt wird. Was fehlt, ist eine konkrete Jahreszahl der aufgedruckten Steuerdaten.