11 C.________» und die Information «steuerbares Vermögen CHF 12.3 Mio., steuerbares Einkommen CHF 0.-» sowie der abschliessende Hinweis auf die Internetseite «E.________.ch» kommen einem Wahlinserat gleich. Bei genauerem Hinsehen fällt auf, dass es sich nicht um ein Wahlinserat der V.________(politische Partei) handelt, sondern der Wahlslogan der V.________(politische Partei) durch das Vertauschen der Worte «wenige» und «alle» umgekehrt wurde. Weiter wird die Privatklägerin auf dem Aufkleber namentlich genannt; der Aufkleber spricht sie direkt an.