9 darstelle. Er enthalte einzig die von der Privatklägerin gegenüber der Öffentlichkeit selber bekannt gegebenen und offengelegten Steuerzahlen des Jahres 2011. Der Ursprung der vorliegend zur Beurteilung liegenden Kampagne finde sich in der Enthüllung betreffend Y.________: Anfang des Jahres 2014 sei bekannt geworden, dass Y.________ offenbar steueroptimierend tätig gewesen sein solle. Ein derartiges Verhalten – obwohl strafrechtlich nicht relevant – sei von der Privatklägerin in der Öffentlichkeit wiederholt und publikumswirksam massiv verurteilt worden (pag. 415).