__ nochmals auf die fehlende Jahreszahl auf dem Aufkleber Bezug und führte aus, dass die Vorgeschichte (Artikel in der Weltwoche 2014) zur Beurteilung der Strafbarkeit der Aufkleberaktion nur sehr bedingt relevant sei, da sie vom unbefangenen, neutralen Durchschnittsleser nicht in Zusammenhang mit dem Aufkleber gebracht werden könne (pag. 429). Schliesslich brachte er erneut hervor, dass die Aufkleberaktion anonym und nicht im Rahmen einer politischen Auseinandersetzung erfolgt sei (pag.