Der Durchschnittsleser werde den Aufkleber so verstanden haben, dass wer ein Vermögen von mehreren Millionen habe auch ein Einkommen versteuern bzw. Steuern zahlen müsse und sonst etwas Unrechtmässiges tue. Beim ihm sei der Eindruck entstanden, dass dieses Vorgehen unrechtmässig, strafbar und/oder verpönt sei (pag. 390). Es werde der unwahre Vorwurf geäussert, die Privatklägerin sei eine Steuerhinterzieherin bzw. -betrügerin und habe ihre Steuern im Zeitpunkt des Aufklebers nicht korrekt bezahlt. Schliesslich brachte Rechtsanwalt D.__