__ vom 26. September 2017 (pag. 291), ein Ausdruck eines „Blick“-Artikels vom .________ 2015 sowie der „Berner Zeitung“ vom .________ 2015 inkl. Download (pag. 292 f.; pag. 294 ff.) sowie Kopien der Einsprache der Privatklägerin vom 11. Oktober 2013 gegen die definitiven Veranlagungsverfügungen und Schlussabrechnungen der kantonalen Steuerverwaltung für das Jahr 2011 sowie deren Einspracheentscheid vom 9. März 2015 (pag. 353 ff.) vor.