_ fanden die X.________-Wahlen statt. Damit stand auch die Wiederwahl der Privatklägerin in den X.________ an. Rund dreieinhalb Wochen vor dem Wahltermin, am .________ 2015, erschien auf den Titelseiten der Printmedien „Berner Zeitung“, „Bund“, „Thuner Tagblatt“ und „Berner Oberländer“ ein roter Aufkleber, auf dem stand: «Für wenige statt für alle, wählt C.________, steuerbares Vermögen CHF 12.3 Mio, steuerbares Einkommen CHF 0.-, E.________.ch» (pag. 29). Der Beschuldigte, der seit 2014 Präsident der E.________ ist, hat diesen Aufkleber und die Aktion offiziell verantwortet.