6. Vorbemerkungen Die Vorinstanz zeigte einleitend die äusseren Umstände auf, aus welchen die Aufkleberaktion entstanden ist (pag. 319 ff., S. 3 ff. der Urteilsbegründung). Darauf wird verwiesen. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der Beschuldigte und die Privatklägerin rund um das Institut der Pauschalbesteuerung in den letzten Jahren konträre Positionen einnahmen und vertraten.