2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete die Privatklägerin, vertreten durch Rechtsanwalt D.________, am 23. November 2017 fristgerecht Berufung an (pag. 313). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 11. Januar 2018 (pag. 345 f.) reichte die Privatklägerin form- und fristgerecht ihre Berufungserklärung ein und teilte mit, dass sie das Urteil vollumfänglich anfechte. Neben den Anträgen und einem Beweisantrag führte Rechtsanwalt D.________ ferner aus, dass aus Sicht der Privatklägerin die Durchführung eines schriftlichen Berufungsverfahrens möglich und angezeigt sei, was er hiermit beantrage (pag.