_ 2015 im Kanton Bern, zum Nachteil von C.________ (nachfolgend: Privatklägerin), unter Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 7‘635.60 für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte sowie von CHF 320.00 für die wirtschaftlichen Einbussen, die ihm aus der notwendigen Beteiligung am Strafverfahren entstanden sind und unter Auferlegung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2‘400.00 an den Kanton Bern (die zusätzlichen Kosten für eine Urteilsbegründung belaufen sich auf CHF 600.00; vgl. pag. 307, Ziff. I. u. III./1. des erstinstanzlichen Urteils sowie Ziff. V.14. hiernach). Die Zivilklage der Privatklägerin wurde abgewiesen.