1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 22. November 2017 sprach das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht) A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) von der Anschuldigung der üblen Nachrede frei, angeblich begangen am .________ 2015 im Kanton Bern, zum Nachteil von C.______