Staatsanwältin G.________ 3. Mitzuteilen: Dispositiv und Motiv: - der Vorinstanz - den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern (unverzüglich) - der Meldestelle für Geldwäscherei (nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - den Einwohnerdiensten, Migration und Fremdenpolizei (EMF) der Stadt Bern (Dispositiv vorab zur Information, Motiv nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde)