Weiter wird verfügt: 1. C.________ geht zurück in den Strafvollzug (Vollzug des Urteils des Obergerichts des Kantons Aargau vom 12. Januar 2017). 2. Dem zuständigen Bundesamt wird die Zustimmung zur Löschung der erstellten DNA- Profile (PCN .________ und .________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist vorzeitig erteilt (Art. 16 Abs. 4 i.V.m. Art. 17 Abs. 1 DNA-ProfilG).