2. Zu den auf die Schuldsprüche entfallenden anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 56‘970.40, im Umfang von CHF 51‘323.35. 3. Zu den auf das Unterliegen entfallenden anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 3‘600.00, im Umfang von 1/2, ausmachend CHF 1‘800.00. IV. 1. Die auf den Freispruch und die Einstellung entfallenden anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 56‘970.40, trägt im Umfang von CHF 5‘647.05 der Kanton Bern.