82 und andernorts durch Fahren mit Personenwagen in fahrunfähigem Zustand, d.h. unter Drogeneinfluss (AKS Ziff. B.2.2., 2.3. und 2.4.) 3.4 am 18./19.10.2014 in Bern, Zürich sowie auf der Strecke Bern-Zürich und andernorts durch Entwendung eines Motorfahrzeuges zum Gebrauch (AKS Ziff. B.2.3.), 3.5 am 07.04.2015 in Zürich durch Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit mit Personenwagen (AKS Ziff. B.2.5.); 4. der Geldwäscherei, mehrfach begangen