2. Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen von Anfang 2014 bis am 25.01.2015 in Bern und andernorts durch Erwerb, Besitz zum Eigenkonsum und Konsum einer unbestimmten Menge Kokaingemisch, Ecstasy, Dormicum, Zoldorm und Stilnox in Bern, Zürich und andernorts (AKS Ziff. B.1.12.), 3. Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, angeblich begangen am 14.06.2014 in Kernenried sowie auf der Strecke Zuchwil-Solothurn-Kernenried durch Nichttragen der Sicherheitsgurte durch den Fahrzeugführer (AKS Ziff. B.2.2.), eingestellt wurde, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. b.