Die vorläufige Festnahme und Untersuchungshaft von 793 Tagen werden an dieFreiheitsstrafe angerechnet. Es wird festgestellt, dass die Strafe vom 16.11.2015 bis am 17.01.2016, vom 20.01.2016 bis am 25.01.2016 und ab dem 17.08.2017 vorzeitig angetreten wurde. 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 1‘500.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 15 Tage festgesetzt. 3. Zu den auf die Schuldsprüche entfallenden anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 59‘975.95, im Umfang von CHF 54‘028.35.