75 e. Weiter verfügt wurde: 1. Der Betrag von insgesamt CHF 64‘327.55 wird als Drogenerlös eingezogen (Art. 70 StGB). 2. Die Herrenuhr «Guess», schwarz, die Armbanduhr Tag Heuer «Monaco», die Armband Uhr Tag Heuer «Carrera», die Armbanduhr «Diesel» werden als Drogenerlös eingezogen und verwertet (Art. 70 StGB). 3. Die Thailand-Adressen, und der Notizzettel mit Berechnungen werden als Beweismittel bei den Akten belassen. 4. Die beschlagnahmten Drogen, Drogenutensilien, das Verpackungsmaterial sowie die Verpackung der Kontrollschilder werden zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 StGB).