2. Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich mehrfach begangen bis am 25.01.2015 in Bern und andernorts durch Erwerb, Besitz zum Eigenkonsum und Konsum einer unbestimmten Menge Thaipillen, Crystal, Heroin, Kokain, Ecstasy und Dormicum (AKS Ziff. A.1.3), eingestellt wurde, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. b. Das Rückversetzungsverfahren PEN 17 446 eingestellt wurde, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. c. A.________ freigesprochen wurde: