VI. Verfügungen Die von der Vorinstanz ausgesprochenen Verfügungen sind bereits in Rechtskraft erwachsen, soweit sie dieser zugänglich sind (vgl. Ziffer I.4. oben). Neu zu verfügen ist über die Löschung der erstellten DNA-Profile und der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten sowie über die Rückkehr von A.________ und C.________ in den Strafvollzug. Die Zustimmung zur Löschung der erstellten DNA-Profile und der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist wird vorzeitig erteilt. A.________ kehrt zurück in den vorzeitigen Strafvollzug und C.___