Es wurde keine Mehrwertsteuerbetrag ausgeschieden, was zu korrigieren ist. Der nachforderbare Betrag für die Leistungen ab dem Jahr 2018 beträgt somit CHF 1‘865.90 anstatt CHF 1‘198.90. Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung und das volle Honorar vor oberer Instanz werden gemäss der eingereichten angemessenen Kostennote von Fürsprecher B.________ vom 3. Dezember 2018 (pag. 6405 f.) bestimmt. Entsprechend der Tragung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten im Umfang von einem Dritteln ist A.______