19. Entschädigung der amtlichen Verteidigung 19.1 Verteidigung A.________ Das von der Vorinstanz bemessene Honorar für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Fürsprecher B.________ vor erster Instanz, inklusive Rück- und Nachzahlungspflicht von A.________, wird grundsätzlich bestätigt. Bei der Festsetzung des vollen Honorars für die Leistungen ab dem Jahr 2018, das auf die Schuldsprüche entfällt, findet sich im erstinstanzlichen Urteilsdispositiv ein Fehler. Es wurde keine Mehrwertsteuerbetrag ausgeschieden, was zu korrigieren ist.