69 Werden diese 6 Monate vorliegend im Rahmen der Gesamtstrafenbildung auch noch berücksichtigt, so ergibt sich eine Gesamtstrafe von 85 Monaten. Davon ausgehend sind nun letzten Endes von der Gesamtstrafe von 85 Monaten die mit Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau vom 12. Januar 2017 bestätigte Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Monaten im vorliegenden Verfahren in Abzug zu bringen.