Ansonsten erfolgte in diesem Urteil wie in vier weiteren Urteilen ein Schuldspruch wegen Übertretungen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Hervorzuheben sind weiter die in drei Urteilen erfolgten Schuldsprüche wegen jeweils mehrerer Vergehen gegen das Strassenverkehrsgesetz, wobei das Urteil vom 12. Januar 2017 des Obergerichts des Kantons Aargau, zu dem eine Zusatzstrafe zu bilden ist, auszunehmen ist. Im Übrigen finden sich Schuldsprüche wegen Delikten, die mutmasslich im Rahmen der Beschaffungskriminalität begangen wurden, lediglich in den drei Urteilen der Jahre 2005 bis