4880 ff.). Hinzu kommen die Vorstrafen gemäss aktuellem Strafregisterauszug vom 16. November 2018 (pag. 6359 ff.) mit aktuell 6 Verurteilungen (seit 2005): C.________’s Strafregister weist nur eine Verurteilung wegen Verbrechens gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19 Abs. 2 BetmG) auf, nämlich mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 24. Mai 2011. Ansonsten erfolgte in diesem Urteil wie in vier weiteren Urteilen ein Schuldspruch wegen Übertretungen gegen das Betäubungsmittelgesetz.