Die Entwendung eines Fahrzeuges zum Gebrauch und das Fahren ohne Berechtigung werden gemäss dem aargauischen Urteil mit 2 Monaten asperiert. Damit ergibt sich – einschliesslich der ausserkantonal beurteilten Fahrt vom 8. August 2014 – eine Gesamtstrafe für die Tatkomponente von 76 Monaten. 17.6 Täterkomponente 17.6.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Zum Vorleben und den persönlichen Verhältnissen von C.________ kann auf die Akten verwiesen werden. Von Interesse sind die Angaben von C.________ selbst zu seiner Person (vgl. pag. 4737 ff.) sowie das forensisch-psychiatrische Gutachten des IRM vom 10. September 2015 (pag. 4880 ff.).