Da anstelle der in den VBRS-Richtlinien vorgesehenen Geldstrafe eine Freiheitsstrafe ausgesprochen wird, ist ein leichtes Abrunden gerechtfertigt, sodass die Gesamtstrafe um 7 Monate zu erhöhen ist. Die Gesamtstrafe aufgrund der Tatkomponente für die neu zu beurteilenden Delikte beläuft sich damit auf 72 Monate Freiheitsstrafe. Hinzu kommen nun noch die Vergehen gegen das Strassenverkehrsgesetz vom 8. August 2014, über die bereits rechtskräftig geurteilt wurde. Wird für die einzelnen Delikte die gedanklich festgesetzte Strafe gemäss Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau vom 12. Januar 2017 genommen, so ergibt sich Folgendes: