67 geschaffen worden war. Immerhin ist der Tatsache Rechnung zu tragen, dass C.________ jeweils durch eine Handlungen mehrere Straftatbestände des Strassenverkehrsgesetzes erfüllte. Ausserdem ist im Rahmen der subjektiven Tatschwere die Abhängigkeit von Stimulanzien von C.________ ganz leicht strafmindernd zu berücksichtigen. Da anstelle der in den VBRS-Richtlinien vorgesehenen Geldstrafe eine Freiheitsstrafe ausgesprochen wird, ist ein leichtes Abrunden gerechtfertigt, sodass die Gesamtstrafe um 7 Monate zu erhöhen ist.