Die Asperation wird mit 50 Strafeinheiten vorgenommen. d) Führen eines Personenwagens ohne Berechtigung (ohne Führerausweis), mehrfach begangen vom 25. November 2013 bis am 7. April 2015, am 18./19. Oktober 2014, 3. April 2015 (Ziffer B.2.1. bis B.2.4. der Anklageschrift) Zahlreiche Male führte C.________ ohne im Besitz eines gültigen Führerausweises zu sein, einen Personenwagen. Diese identischen Taten werden als Tatgruppe sanktioniert. Gemäss VBRS-Richtlinien (Ziffer II.2.) ist ein einmaliges Fahren ohne Berechtigung mit 18 Strafeinheiten zu ahnden. Vorliegend geht es um ein vielfaches Fahren über einen langen Zeitraum hinweg. Hierfür erscheinen 75 Strafeinheiten angemessen.