__ lenkte sein Fahrzeug unter Drogeneinfluss und Übermüdung. Er nickte kurz ein und kollidierte mit dem Heck des vor ihm fahrenden Anhängerzuges. Gemäss VBRS-Richtlinien (Ziffer IV.2.1.) werden für Fahren im fahrunfähigen Zustand bei erhöhtem Gefährdungspotenzial (insbesondere bei Fahrfehlern, Unfall, längerer Fahrt, dichtem Verkehr, etc.) 50 Strafeinheiten empfohlen. Vorliegend kam es mit einer Kollision auf der Autobahn zu einer sehr gefährlichen Situation, die sich aufgrund des fahrunfähigen Zustandes von C.________ verwirklichte. Es ist eine den Standardfall gemäss VBRS-Richtlinien deutlich übersteigende Strafe auszufällen.