Asperation wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (Vergehen) Für die mehrfachen rechtskräftigen Vergehen gegen das Strassenverkehrsgesetz durch C.________ geht die Kammer für die Strafhöhe – wie dies bereits die Vorinstanz tat – von den Empfehlungen der VBRS-Richtlinien aus. Für die einzelnen Delikte wird Folgendes erwogen: a) Fahren in fahrunfähigem Zustand mit einem Personenwagen auf der Autobahn am 14. Juni 2014 auf der Autobahn Zuchwil/Solothurn – Kernenried (Ziffer B.2.2. der Anklageschrift) C.________ lenkte sein Fahrzeug unter Drogeneinfluss und Übermüdung.